Mit dem am 25.07.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung von Mieterstrom sollen zusätzliche Anreize für den Ausbau von Solarenergie auf Wohngebäuden geschaffen werden. Betrachtet man die bei der BNetzA veröffentlichten Zahlen des Zubaus, nimmt sich die Entwicklung der PV-Mieterstromanlagen seit Inkrafttreten jedoch vergleichsweise bescheiden aus. Dass bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum Mieterstrom noch zahlreiche Unklarheiten bestehen, zeigt auch ein jüngst von der Clearingstelle EEG/KWKG eingeleitetes Hinweisverfahren. Dieser Beitrag versucht, einzelne Tatbestandsmerkmale des Mieterstroms aus dem EEG 2017, insbesondere das des Wohngebäudes, aufzuarbeiten und somit zu deren Klarheit beizutragen.
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