Das Landgericht Oldenburg hat mit Urt. v. 30.01.2026 – 9 O 1511/25 u. a. unter Verweis auf die langfristige Dekarbonisierungsleistung eines neuen Wärmenetzes den Löschungsanspruch für eine Versorgungsdienstbarkeit zurückgewiesen und dabei als eines der ersten unterinstanzlichen Gerichte eine einschränkende Auslegung des Sonderkündigungsrechts für die Leistungsersetzung durch Erneuerbare Energien (§ 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV) vorgenommen. Auch wenn dem Urteil im Ergebnis zuzustimmen ist, bleiben noch erhebliche Zweifel an der Begründung, sodass sowohl für den weiteren Instanzenzug als auch die laufende Novellierung der AVBFernwärmeV viel Raum zu einer weiteren Konturierung der unsicheren Rechts- und Investitionslage für die Dekarbonisierung des Wärmemarkts bleibt.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2194-5837 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-05-13 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
