Kaum eine Entscheidung der letzten Jahre hat für so viel Aufsehen gesorgt wie der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 24.03.2021 zur teilweisen Verfassungswidrigkeit des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG). Sie rief ein gewaltiges mediales Echo hervor. Doch zugleich war der Beschluss enorm polarisierend. So wurde er entweder als epochale umweltrechtliche Entscheidung hochstilisiert oder als Wegbereiter für eine „Klima-Diktatur“ geradezu dämonisiert. Der vorliegende Beitrag beleuchtet einige besonders problematische Punkte der Entscheidung und zeigt, welche Nachjustierungsmöglichkeiten in Betracht kommen. Dabei werden insbesondere das Klimaschutzgebot aus Art. 20a GG sowie das CO2-Restbudget einer kritischen Würdigung unterzogen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2021.05.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2194-5837 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2021 |
| Veröffentlicht: | 2021-09-14 |
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