Der Kohleausstieg, inzwischen durch den Gesetzgeber mit dem Kohleausstiegsgesetz beschlossen, wirft eine Reihe rechtlicher Fragen auf. Im Vordergrund stehen die unterschiedlichen Ausstiegswege für Braun- und Steinkohlekraftwerke, die Zweifel an einer Rechtfertigung ihrer Ungleichbehandlung aufwerfen. Während der Ausstieg aus der Braunkohleverstromung mit hohen Entschädigungen zwischen der Bundesregierung und den Anlagenbetreibern ausgehandelt wurde, müssen sich Steinkohlekraftwerke für die Erlangung einer Stilllegungsprämie dem Wettbewerb stellen, vermittelt über ein Ausschreibungsverfahren. Der Gesetzgeber hat die gesetzliche Reduzierung von Steinkohlekraftwerkskapazitäten weiter nach hinten verschoben, was die Frage nach der klimapolitischen Wirksamkeit zur Erreichung der Zielvorgaben für den Stromsektor aufwirft.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2021.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-01-14 |
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