Mit dem Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze erhält das Energiewirtschaftsgesetz eine neue Dimension. Neben die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität und Gas tritt als weiterer Gesetzeszweck sowie neuer (und zumindest vorläufig) eigenständiger Regulierungsbereich die leitungsgebundene Versorgung mit Wasserstoff. Die neuen Vorschriften zum Wasserstoff sind als „Übergangsregelung“ bis zum Inkrafttreten eines europäischen Rechtsrahmens gedacht, sollen aber schon jetzt den „zügigen und rechtssicheren Einstieg in den schrittweisen Aufbau einer nationalen Wasserstoffnetzinfrastruktur“ ermöglichen. Dass der Gesetzgeber mit der jetzt gewählten optionalen „Regulierung light“ für Wasserstoffnetze diesem Anspruch genügt, erscheint zweifelhaft.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2021.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-07-20 |
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