Die Sonderregelungen der Energiekostenentlastungen der Industrie werden derzeit in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert. Insbesondere die Besondere Ausgleichsregelung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist dabei in den Fokus gerückt. Bei der Besonderen Ausgleichsregelung werden die sich aus der EEG-Umlage ergebenden Kostenbelastungen der stromintensiven Unternehmen und Schienenbahnen begrenzt. Dabei erfolgt die Begrenzung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), um die Stromkosten dieser Unternehmen zu senken und so ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Die Begrenzung der EEG-Umlage stromintensiver Unternehmen und Schienenbahnen führt gleichzeitig dazu, dass die übrigen nichtprivilegierten Letztverbraucher (private Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistung, Verkehr und die nichtprivilegierte Industrie) diese Entlastung bei ihrer EEG-Umlage zusätzlich zu tragen haben. In den vergangenen Jahren stieg sowohl die Anzahl der Unternehmen und der selbstständigen Unternehmensteile als auch das Begünstigungsvolumen bei der Besonderen Ausgleichsregelung stetig an. Vor diesem Hintergrund wurden mit der EEG-Novelle 2012 die Voraussetzungen für selbstständige Unternehmensteile präzisiert, doch bleiben auch jetzt einige Fragen streitig.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2013.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-09-13 |
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