Mit dem EEG 2017 vollzieht der Gesetzgeber den EU-rechtlich vorgegebenen Wandel der Fördersystematik hin zu mehr Wettbewerb. Neben diesen grundlegenden Änderungen sind auch einige Detailregelungen im EEG verändert worden. Zu diesen gehören die Regelungen über die Besondere Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen und Schienenbahnen. Die vorgenommenen Änderungen werden für einige Unternehmen zu einer deutlichen Verbesserung führen. Der nachstehende Beitrag stellt die wesentlichen Änderungen der Besonderen Ausgleichsregelung im Vergleich zum EEG 2014 dar.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2017.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-03-15 |
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