Am 16.10.2015 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Konsultation des Entwurfs eines Leitfadens zur sog. Eigenversorgung gemäß den Vorgaben des am 01.08.2014 in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014) eingeleitet. Angesichts der – insbesondere seit der Novelle des EEG im August 2014 – immer komplexer werdenden Thematik der EEG-umlagebefreiten bzw. privilegierten Eigenversorgung hat die BNetzA in dem Entwurf des Leitfadens ihr Grundverständnis zu einer Reihe wesentlicher Fragestellungen dargestellt. Der Leitfaden wird in seiner finalen Form zwar grundsätzlich nicht rechtsverbindlich sein, jedoch eine hohe faktische Bindungswirkung entfalten. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet kritisch die Ausführungen zur Personenidentität im Entwurf des Leitfadens zur Eigenversorgung, insbesondere zur sog. Scheibenpacht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2016.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-01-15 |
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