Am 16.10.2015 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Konsultation des Entwurfs eines Leitfadens zur sog. Eigenversorgung gemäß den Vorgaben des am 01.08.2014 in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014) eingeleitet. Angesichts der – insbesondere seit der Novelle des EEG im August 2014 – immer komplexer werdenden Thematik der EEG-umlagebefreiten bzw. privilegierten Eigenversorgung hat die BNetzA in dem Entwurf des Leitfadens ihr Grundverständnis zu einer Reihe wesentlicher Fragestellungen dargestellt. Der Leitfaden wird in seiner finalen Form zwar grundsätzlich nicht rechtsverbindlich sein, jedoch eine hohe faktische Bindungswirkung entfalten. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet kritisch die Ausführungen zur Personenidentität im Entwurf des Leitfadens zur Eigenversorgung, insbesondere zur sog. Scheibenpacht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2016.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-01-15 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: