Am 01.02.2023 ist das Wind-an-Land-Gesetz, das die planungsrechtlichen Grundlagen für den Ausbau der Windenergie grundlegend neu gestaltet, in Kraft getreten. Sein Ziel ist es, für den Ausbau der Windenergie an Land dem Mangel an verfügbarer Fläche Abhilfe zu schaffen. Zu diesem Zweck wurde auch das Baugesetzbuch punktuell geändert, so vor allem § 249 BauGB, der damit zur neuen Schaltstelle für die bauplanungsrechtliche Steuerung und Zulässigkeit von Windenergieanlagen wurde. Die Norm enthält auch spezielle Regelungen zum Repowering.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2023.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-17 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.