Der Gesetzgeber hat mit der in §§ 4 ff. NABEG geregelten Bundesfachplanung ein neues Planungsregime eingeführt, mit dem der Ausbau besonders vordringlicher Höchstspannungsleitungen forciert werden soll. Diesen Regelungen kommt für die „Energiewende“ zentrale Bedeutung zu, da der Netzausbau eine wesentliche Voraussetzung ist, um den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung zu steigern. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über das Instrument der Bundesfachplanung, stellt deren Rechtsnatur und Bindungswirkung für nachfolgende Planfeststellungen dar und geht auf Fragen des Rechtsschutzes ein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2012.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-07-10 |
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