Der Gesetzgeber hat mit der in §§ 4 ff. NABEG geregelten Bundesfachplanung ein neues Planungsregime eingeführt, mit dem der Ausbau besonders vordringlicher Höchstspannungsleitungen forciert werden soll. Diesen Regelungen kommt für die „Energiewende“ zentrale Bedeutung zu, da der Netzausbau eine wesentliche Voraussetzung ist, um den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung zu steigern. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über das Instrument der Bundesfachplanung, stellt deren Rechtsnatur und Bindungswirkung für nachfolgende Planfeststellungen dar und geht auf Fragen des Rechtsschutzes ein.
Sie sind bereits Kunde des eJournal "ER EnergieRecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "ER EnergieRecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.