Zwei Jahre nach ihrer Verabschiedung trat am 25.05.2018 die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Kraft. Sie löste bereits im Vorfeld Meinungsverschiedenheiten aus. Während vertreten wurde, die Europäische Union („EU“) habe mithilfe dieser Verordnung eine längst überfällige Glanzleistung erbracht, sehen andere die Verordnung als defizitär oder sogar als das „schlechteste Gesetz des 21. Jahrhunderts an“. Trotz ihrer unterschiedlichen Bewertung müssen die Vorgaben der DS-GVO umgesetzt werden. Dabei gilt die Verordnung nicht nur für einzelne unternehmerische Ressorts, sondern für sämtliche Wirtschaftsteilnehmer. Die DS-GVO beinhaltet nicht nur Vorgaben für den Bereich der Vertragsgestaltung, sondern auch für die Bereiche der Werbung, des Newsletter-Vertriebs oder in die Gestaltung des Internetauftritts. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Bedeutung der DS-GVO für Energieversorgungsunternehmen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2018.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-07-16 |
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