Aus der Vergabe grenzberschreitender Verbindungskapazitten generieren die Betreiber von Interkonnektoren Erlse. Das europische Recht unterwirft diese Erlse einer Zweckbindung. Sie stehen den Betreibern also nicht zur freien Verfgung. Mit Urteil vom 11.03.2020 hat der EuGH festgestellt, dass diese Zweckbindung grundstzlich auch fr stand-alone betriebene Interkonnektoren gilt, fr die diese Erlse die einzige Einnahmequelle darstellen. Das Urteil lie jedoch Fragen zur Umsetzung der Vorschriften zur Verwendung von Engpasserlsen bei diesen stand-alone Interkonnektoren offen. Seither wurden sowohl auf europarechtlicher Ebene als auch durch den deutschen Gesetzgeber Regelungen verabschiedet, die die offenen Fragen zu beantworten und ein geschlossenes System zu entwickeln suchen. Der sich hieraus ergebende Rechtsrahmen fr die Regulierung von stand-alone Interkonnektoren wird nachfolgend analysiert.
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