Mit Urt. v. 28.11.2024 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf Vorlage des Bundesgerichtshofs (BGH), dass es dem Europarecht zuwiderlaufe, Leitungen, innerhalb derer Strom erzeugt und verkauft wird, als sog. Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a EnWG von der Verteilernetzregulierung auszunehmen. Wenngleich sich die Vorlagefrage auf einen konkreten Sachverhalt aus der Immobilienwirtschaft bezog, sind die Ausführungen des EuGH derart grundlegend, dass sie die gegenwärtigen Regelungen zur Kundenanlage mitsamt allen ihren Bezügen insgesamt in Frage stellen. Ausgehend vom regulatorischen Zweck der betroffenen Regelungen widmen wir uns der Frage, welche Spielräume nach der Entscheidung für Behörden, Gerichte und Gesetzgeber für die Frage der Abgrenzung zwischen reguliertem Netz und unreguliertem Bereich noch verbleiben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2025.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-03-14 |
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