Mit der Einführung des § 7 Abs. 3 KWKG hat der Gesetzgeber ein neues Förderinstrument geschaffen, mit dem der Zubau von Blockheizkraftwerken (BHKW) bis 2 kWel Leistung unterstützt werden soll, um einen Beitrag zur Erreichung der avisierten Quote der Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung zu leisten. Der folgende Beitrag stellt die neue Regelung vor, bewertet sie, setzt sie in den Kontext vergleichbarer energierechtlicher Vorschriften und untersucht, ob das Instrument auf weitere Regelungsbereiche zur Förderung von Erneuerbarer Energien und Energieeffizienz übertragbar ist.
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