Mit der Novelle der Heizkostenverordnung (HKVO) werden die in der novellierten EU-Energieeffizienzrichtlinie enthaltenen Verpflichtungen zur Fernablesbarkeit der messtechnischen Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, zur unterjährigen Verbrauchsinformation und zu Abrechnungsinformationen umgesetzt. Die novellierte EU-Energieeffizienzrichtlinie ermöglicht zudem, dass die Mitgliedstaaten die Nutzung interoperabler Geräte und Systeme empfehlen oder auf andere Weise fördern. Auch dies wird mit der Änderungsverordnung aufgegriffen. Des Weiteren werden einige Änderungen regelungstechnischer Art vorgenommen.
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