Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht vom 09.03.2021 ein umfassendes Gesetzespaket vorgelegt, das am 27.07.2021 in Kraft getreten ist. Der vorliegende Artikel stellt den zweiten und damit letzten Teil dar, um die wesentlichen Änderungen durch dieses Gesetzespaket darzustellen. Im ersten Teil wurde ein Schwerpunkt auf die Wasserstoff- und Verbraucherregelungen gesetzt.
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