Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) soll in seiner novellierten Form nach dem Willen des Gesetzgebers am 01.01.2016 in Kraft treten. Das KWKG 2012 wurde hierzu im Wege einer Studie evaluiert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) legte im Anschluss bereits mehrere Referentenentwürfe für das KWKG 2016 vor, bevor nunmehr der nur im Detail geänderte Kabinettsentwurf veröffentlicht wurde. Durch die Neuregelungen soll das Ziel, den Anteil von KWK-Strom am Stromverbrauch zu steigern, erreicht werden. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet kritisch den Kabinettsentwurf und seine Auswirkungen sowohl aus Sicht der Betreiber von KWK-Anlagen als auch der betroffenen Netzbetreiber unter Berücksichtigung des Entwurfs des Strommarktgesetzes.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2015.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-11-16 |
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