Kaum eine Rechtsfrage beschäftigte die Erneuerbare-Energien-Branche in den vergangenen Jahren so intensiv wie der Streit um die Reichweite des Anlagenbegriffs bei Biomasseanlagen. Mit Urteil vom 23.10.2013 hat sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals dazu positioniert. Die mit Spannung erwartete Rechtsklarheit stellt sich mit diesem Urteil jedoch nicht ein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2014.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-01-20 |
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