Trotz des liberalisierten Energiemarktes verfügen die Kommunen durch die Möglichkeit der Vergabe von Konzessionen für die Nutzung des örtlichen Verteilnetzes noch immer über ein bedeutsames Steuerungsinstrument. Der Beitrag stellt heraus, dass die rechtlichen Maßstäbe der Vergabe von Wegenutzungsrechten nicht allein § 46 EnWG zu entnehmen sind. Nachdem zunächst die Bedeutung der Energieversorgung im Kontext der verfassungsrechtlichen Selbstverwaltungsgarantie herausgestellt wird, widmen sich die Autoren vor diesem Hintergrund der Frage, welcher Gestaltungsspielraum den Kommunen zukommt – insbesondere ob und inwieweit sie selbst oder mit Eigengesellschaften den Netzbetrieb übernehmen können und ob eine solche Eigenerbringung immer Folge eines förmlichen Auswahlverfahrens sein muss.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2013.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-11-15 |
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