Seit der Anti-Atomkraft-Bewegung in den 1970er-Jahren, die den Slogan: „Atomkraft? – Nein danke!” geprägt hat, wird die Kernenergienutzung in Deutschland diskutiert und ist neben dem geplanten Ausstieg aus der Braunkohleverstromung inzwischen tagesaktuelles Thema. Der vorliegende Beitrag lässt die Hintergründe des „Atom-Moratoriums“ sowie die Hauptkritikpunkte des Bundesverfassungsgerichts an der 13. AtG-Novelle noch einmal Revue passieren und stellt die mit dem 16. AtGÄndG zugunsten von Kraftwerkseigentümern und Genehmigungsinhabern geschaffenen Ausgleichsregelungen, § 7e und § 7f AtG, verfassungsrechtlich auf den Prüfstand.
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