Der Bundestag hat am 17.12.2020 das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet. Das entsprechend novellierte EEG 2021 trat am 01.01.2021 in Kraft. Der Ende August veröffentlichte Referentenentwurf wurde durch den Gesetzesentwurf vom 19.10.2020, durch die Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung vom 11.11.2020, sowie zuletzt durch die verabschiedete Fassung auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie vom 15.12.2020 noch entscheidend angepasst.
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