Für Erneuerungsmaßnahmen an Bestandsanlagen, die Eigenversorger seit dem 01.01.2018 ergreifen, fällt nunmehr die EEG-Umlage an. Die Umlage beträgt zwar „nur“ 20 %. Aufgrund des regelmäßig hohen Stromverbrauchs eines Eigenversorgers hat aber auch ein solcher Umlageanteil große wirtschaftliche Relevanz. Die Autoren untersuchen daher, ob jegliche Umbaumaßnahme an einer Bestandsanlage, also z. B. der technisch aufwendige Austausch einer Dichtung im Inneren des Generators, die vollständige Umlagebefreiung entfallen lässt.
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