Die EEG-Umlagebefreiung bereitet nicht nur in der großen Linie Probleme, sondern auch im Detail. Die Regelung nach § 61 Abs. 3 und 4 EEG 2014 für Bestandsanlagen mit Eigenverbrauch ist verschachtelt und damit alles andere als klar. Im nachfolgenden Beitrag werden die wesentlichen Punkte aufgezeigt und praxisorientiert gelöst. Der Austausch welcher Anlagenteile lässt die EEG-Umlagebefreiung entfallen? Wie oft dürfen Erneuerungen erfolgen – gar nur einmal, wie die BNetzA annimmt? Inwieweit bestehen Meldepflichten gegenüber dem Netzbetreiber?
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