Hinsichtlich der Erfassung und Abgrenzung von Strommengen wurden durch das Energiesammelgesetz weitreichende Neuregelungen in das EEG 2017 aufgenommen. Unternehmen, die gemäß den Vorgaben der Besonderen Ausgleichsregelung (§§ 63 ff. EEG 2017) eine Begrenzung der EEG-Umlage beantragen, müssen diese Neuregelungen bei der Ermittlung ihrer privilegierungsfähigen Eigenverbrauchsmenge berücksichtigen. In der praktischen Anwendung stehen sie dabei mitunter vor vielzähligen Herausforderungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2019.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-09-16 |
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