Der Einsatz von Elektromobilität in Unternehmen kann weitreichende energierechtliche Konsequenzen haben. Denkbar sind Auswirkungen auf die Einordnung der unternehmenseigenen Energieleitungen als Kundenanlage. Wird die Elektromobilität mit einer betrieblichen Eigenstromerzeugung kombiniert, resultieren daraus ebenfalls komplexe Fragestellungen. Zudem können sich bei Inbetriebnahme einer Ladesäule Meldepflichten aus dem EEG, dem StromStG und der MaStRV ergeben. Schließlich sind technische Anforderungen, vor allem nach der LSV, zu beachten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2018.01.04 |
Lizenz: | ESV |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-01-16 |
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