Mit zunehmendem Interesse von Unternehmen an der Umsetzung von betrieblichen Elektromobilitätskonzepten wird deutlich, dass vor allem die energierechtlichen Anforderungen äußerst komplex sind. Dies beginnt bereits bei der Definition der Marktrollen, die Ladesäulenbetreiber und Ladesäulennutzer einnehmen und die – je nachdem, in welchem Regelwerk (EnWG, EEG, KWKG, StromStG) man sich bewegt – abweichend bestimmt werden müssen. Die jeweils eingenommene Marktrolle hat zudem Folgen für die wirtschaftlich bedeutsame Frage, welche Strompreisbestandteile im konkreten Fall bei der Beladung der Elektromobile anfallen.
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