Energy Sharing – verstanden als „gemeinsame Energienutzung“ – gilt als akzeptanzfördernd, da es Teilhabe an der Energiewende vor Ort durch „eigene“ Erneuerbare-Energien-Projekte ermögliche. Obwohl Energy Sharing in Deutschland rechtlich möglich ist, breitet sich das Konzept nur zögerlich aus, da die Weitergabe von Strom an Letztverbraucher rechtliche Pflichten und damit einen bürokratischen Aufwand auslöst, das „Stromteilen“ aber finanziell nicht gefördert wird. Die Vorgaben der novellierten Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie allein werden der gemeinsamen Stromnutzung vermutlich nicht zum Durchbruch verhelfen. Die Zukunft von Energy Sharing hängt vielmehr von der Ausgestaltung auf nationaler Ebene ab.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2024.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-09-13 |
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