§ 18 Abs. 1 Satz 1 StromNEV i. d. F. vom 25.07.2005; § 280 Abs. 1 BGB
Der geltend gemachte Hauptanspruch ist unbegründet, weil die Voraussetzungen eines Entgeltanspruchs der Klägerin für dezentrale Stromeinspeisungen im streitgegenständlichen Zeitraum nicht gegeben sind. Dies gilt sowohl, soweit die Klägerin einen vertraglichen Anspruch geltend macht, als auch, soweit sie ihren Anspruch auf gesetzliche Grundlagen stützt.
(Leitsatz der Redaktion)
OLG Brandenburg, Urt. v. 16.08.2022 – 17 U 2/22 Kart
vorgehend: LG Frankfurt (Oder), Urt. v. 29.08.2019 – 31 O 37/18
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2022.06.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-11-15 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: