Das Messstellenbetriebsgesetz verlangt von grundzuständigen Messstellenbetreibern unter anderem, Messstellen in einem bestimmten Mindestumfang mit modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen auszustatten. Die hier für Einbau und Betrieb anfallenden Entgelte werden nicht ohne Weiteres wie die konventionelle Messung im Rahmen bestehender Stromlieferverträge gegenüber den Letztverbrauchern abgerechnet werden können. Insoweit stellt sich die Frage, wie Stromlieferverträge zukünftig angepasst werden sollten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2017.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-07-17 |
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