Die generelle Möglichkeit der Inanspruchnahme von sog. „Industrierabatten“ ist in vielen Unternehmen ebenso unbekannt wie die entsprechenden Antragsvoraussetzungen. Zu den sog. „Industrierabatten“ zählen insbesondere (Teil-)Befreiungsmöglichkeiten von der KAV, der Umlage für abschaltbare Lasten (AbLaV), der KWKG-Umlage, der Offshore-Netzumlage und nicht zuletzt auch die Möglichkeit einer Begrenzung der § 19-StromNEV-Umlage. Der nachfolgende Artikel in unserer Beitragsreihe zu diesen Fragen beschäftigt sich mit der Begrenzungsmöglichkeit der § 19-StromNEV-Umlage für stromkostenintensive Letztverbraucher, erläutert die entsprechenden Antragsvoraussetzungen und die Vorgehensweise der notwendigen Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer/vereidigten Buchprüfer.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2024.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-01-19 |
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