Entschädigung für Einspeisebegrenzung bei Windenergieanlage
§§ 14 Abs. 1, 15 Abs. 1 EEG 2017
Ein Netzbetreiber ist zur Entschädigung verpflichtet, wenn er die Einspeiseleistung einer bestehenden Windenergieanlage infolge einer netzbedingten Störung vorübergehend begrenzt und dadurch ein Netzengpass entsteht; eine nachträgliche Netzverträglichkeitsprüfung ersetzt nicht die Voraussetzungen für eine Einspeisereduzierung im Rahmen des Einspeisemanagements.
(Leitsatz des Gerichts)
OLG Brandenburg, Urt. v. 12.08.2025 – 6 U 73/23
vorgehend: LG Frankfurt (Oder), Urt. v. 02.08.2023 – 18 O 91/23
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