§ 12 EEG 2012
1. § 12 EEG 2012 begründet einen Entschädigungsanspruch für den Fall der Reduzierung der laufenden Einspeisung von Strom aus näher bezeichneten Anlagen wegen eines Netzengpasses im Sinne von § 11 Abs. 1 EEG 2012.
2. Eine Entschädigung für den Fall anfänglicher Beschränkung der Einspeisung infolge nicht ausreichender Netzkapazitäten gewährt die Bestimmung hingegen nicht.
(Leitsätze der Redaktion)
OLG Brandenburg, Urt. v. 20.06.2017 – 6 U 58/15
vorgehend: LG Frankfurt (Oder), Urt. v. 30.04.2015 – 14 O 289/13
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2017.06.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-11-15 |
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