§ 12 EEG 2012
1. § 12 EEG 2012 begründet einen Entschädigungsanspruch für den Fall der Reduzierung der laufenden Einspeisung von Strom aus näher bezeichneten Anlagen wegen eines Netzengpasses im Sinne von § 11 Abs. 1 EEG 2012.
2. Eine Entschädigung für den Fall anfänglicher Beschränkung der Einspeisung infolge nicht ausreichender Netzkapazitäten gewährt die Bestimmung hingegen nicht.
(Leitsätze der Redaktion)
OLG Brandenburg, Urt. v. 20.06.2017 – 6 U 58/15
vorgehend: LG Frankfurt (Oder), Urt. v. 30.04.2015 – 14 O 289/13
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2017.06.12 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2194-5837 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
| Veröffentlicht: | 2017-11-15 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
