§ 15 EEG v. 31.12.2014, § 15 EEG v. 31.12.2017
Der Betreiber eines Offshore-Windparks, der aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung gegenüber seinem Direktvermarkter von diesem verlangte Kosten für Ausgleichsenergie übernimmt, kann diese nicht vom Netzbetreiber ersetzt verlangen.
LG Bayreuth, Urt. v. 17.10.2022 – 34 O 586/22
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2023.01.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-01-20 |
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