Entschädigungspflicht des Netzbetreibers für einspeisungsmanagementbedingte Ausgleichsenergiekosten des Direktvermarkters
§ 15 EEG v. 31.12.2014, § 15 EEG v. 31.12.2017
Der Betreiber eines Offshore-Windparks, der aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung gegenüber seinem Direktvermarkter von diesem verlangte Kosten für Ausgleichsenergie übernimmt, kann diese nicht vom Netzbetreiber ersetzt verlangen.
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