§§ 35a Abs. 1 Nr. 1, 36e Abs. 1, 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 35a Abs. 1 Nr. 1, 36e Abs. 1, 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG 2017
1. Die Entwertung eines Zuschlags gemäß § 35a Abs. 1 Nr. 1 EEG 2017 wegen eines Fristablaufs nach § 36e Abs. 1 EEG 2017 und die daran anknüpfende Pönale nach § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG 2017 setzen ein Verschulden des Bieters nicht voraus.
2. Die BNetzA darf zum Zwecke der verbindlichen Regelung der Pönale nach § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG 2017 von der Handlungsform des Bescheids Gebrauch machen.
(Leitsätze des Gerichts)
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.04.2022 – 3 Kart 87/21
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2022.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-07-19 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: