§§ 37 Abs. 1, 37 Abs. 2, 38 EEG 2009, §§ 37 Abs. 2, 38 EEG 2012, § 60 Abs. 3 Satz 3 EEG 2014, §§ 110 Abs. 1, 110 Abs. 4 EnWG, § 66 Abs. 2 ZPO
Unter Geltung der §§ 37 EEG 2009 und 37 EEG 2012 unterfielen Stromlieferungen an den Betreiber eines geschlossenen Verteilernetzes auch insoweit der EEG-Umlage, als der Strom infolge des Transports im geschlossenen Verteilernetz als sog. physikalisch bedingter Netzverlust nicht mehr anderweitig als Stromenergie zur Verfügung stand.
(Leitsatz des Gerichts)
OLG Hamm, Urt. v. 16.07.2018 – I-8 U 119/17
vorgehend: LG Dortmund, Urt. v. 12.10.2017 – 4 O 434/16
anhängig: BGH, VIII ZR 278/18
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2018.06.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-11-15 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: