?? 1 Abs. 2 Satz 1, 4 Abs. 1, 5 ARegV; ?? 4, 20 Abs. 1 Satz 1, 21 Abs. 3 Satz 4 Nr. 3 Buchst h, 23a Abs. 3, 23a Abs. 4, 23a Abs. 5, 29 Abs. 1 EnWG; ?? 3 Abs. 1 Satz 5, 11, 12, 14 StromNEV; ? 38 Abs. 1 Satz 1 VwVfG
Es unterliegt keinen Bedenken, dass der Betreiber eines ?neuen Netzes?, der zun?chst nicht der Anreizregulierung unterf?llt, nicht in den Anwendungsbereich der Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien vom 28.08.2024 (BK8-24-001-A) einbezogen worden ist.
(Leitsatz des Gerichts)
OLG D?sseldorf, Beschl. v. 03.12.2025 ? VI-3 Kart 937/24
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2194-5837 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-03-13 |
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