Die Genehmigung von Batterieenergiespeichersystemen (BESS) wirft eine Reihe verfahrensrechtlicher Fragen auf. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Speicher für die Netzstabilität und die Integration erneuerbarer Energien besteht ein erhebliches Interesse an einer klaren und effizienten Genehmigungspraxis. Im Mittelpunkt dieses Aufsatzes steht nicht die Prüfung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung von BESS. Hierauf wurde an anderer Stelle bereits vertieft eingegangen. Es geht hier um die Frage, welches Verfahren für die Genehmigung einschlägig ist, gerade auch für den Fall, dass zusätzlich zum BESS ein (eigenes) Umspannwerk geplant wird. Dabei kommen insbesondere das Baugenehmigungsverfahren der jeweiligen Landesbauordnung, das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie die Fachplanung des Energiewirtschaftsrechts in Betracht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2025.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-03-14 |
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