Gesetzlicher Vergütungssatz für Strom bei einer 2010 fertiggestellten Gesamtphotovoltaikanlage nach betriebsbereitem Teilmodul im Jahr 2009
§§ 3 Nr. 1, 19 Abs. 1 EEG 2009
Wenn ein kleiner, aber selbständig betriebsbereiter Teil einer Photovoltaikanlage noch im Jahre 2009, der große Rest aber erst im Jahr 2010 fertiggestellt war, ist der mit dem im Jahr 2010 fertiggestellten Anlagenteil erwirtschaftete Strom mit den gesetzlichen Sätzen für 2010 und nicht mit den deutlich höheren Sätzen für 2009 zu vergüten.
(Leitsatz des Gerichts)
OLG Schleswig, Urt. v. 22.03.2012 – 16 U 107/11
Vorinstanz: LG Itzehoe, Urt. v. 21.09.2011 – 2 O 62/11
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