Durch die Novellierung der Anreizregulierungsverordnung im Jahr 2016 wurden der Kapitalkostenabzug und der Kapitalkostenaufschlag eingeführt. Hieraus ergeben sich für Netzbetreiber jährliche Anpassungsmöglichkeiten der Erlösobergrenzen in der Regulierungsperiode. Mit diesem Beitrag werden die daraus resultierenden Änderungen für Pachtverhältnisse ab der 3. Regulierungsperiode in den Blick genommen.
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