Durch die Novellierung der Anreizregulierungsverordnung im Jahr 2016 wurden der Kapitalkostenabzug und der Kapitalkostenaufschlag eingeführt. Hieraus ergeben sich für Netzbetreiber jährliche Anpassungsmöglichkeiten der Erlösobergrenzen in der Regulierungsperiode. Mit diesem Beitrag werden die daraus resultierenden Änderungen für Pachtverhältnisse ab der 3. Regulierungsperiode in den Blick genommen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2020.02.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2194-5837 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2020 |
| Veröffentlicht: | 2020-03-16 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
