Die Förderung Erneuerbarer Energien ist durch die im EEG 2014 eingeführte verpflichtende Direktvermarktung nun noch stärker marktorientiert. Die Grünstromkennzeichnung hat diese erneute Annäherung an die Energiemärkte bisher nicht nachempfunden. Anknüpfend an die Verordnungsermächtigung in § 95 Nr. 6 EEG 2014 und unter Würdigung der historischen Entwicklung der Grünstromkennzeichnung werden die Möglichkeiten einer differenzierten Weiterentwicklung des Rechtsrahmens diskutiert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2015.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-05-15 |
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