Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zum EEG 2014 gerade verabschiedet. Der Ausbaukorridor im Bereich der Windenergie ist – als Folge des Energiegipfels zwischen Bund und Ländern vom 1. April 2014 – im Vergleich zum ursprünglich vorgelegten Referentenentwurf mit Hilfe verschiedener Anpassungsmaßnahmen (z. B. durch die Umstellung von der Brutto- auf die Nettoberechnung für die Berechnung des „atmenden Deckels“ bei Onshore-Anlagen) nach oben korrigiert worden. Eine zwingend notwendige Korrektur?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2014.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-05-15 |
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