Bei der Netzentwicklungsplanung bewegen wir uns im gesetzlich vorgesehenen Zeitrahmen: Die Übertragungsnetzbetreiber haben der Bundesnetzagentur den von ihnen konsultierten Entwurf des Netzentwicklungsplans vorgelegt. Wir werden nunmehr Anfang September die behördliche Konsultation einleiten und nach deren Auswertung der Bundesregierung den Netzentwicklungsplan als Grundlage für den Bundesbedarfsplan zuleiten. Aussagen über die weiteren Planungsstufen nach Verabschiedung des Bundesbedarfsplans – insbesondere die Festlegung der Trassenkorridore für länder- und grenzüberschreitende Leitungen und die Planfeststellung – sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt natürlich noch spekulativ. Wir bereiten uns bei der Bundesnetzagentur aber schon jetzt personell, organisatorisch und auch inhaltlich intensiv auf die neuen Aufgaben vor, um die fachplanerischen Verfahren ohne Verzögerung einleiten zu können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2012.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-09-11 |
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