Das Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur aus dem Juli 2017 war ein erster wichtiger Beitrag zur Modernisierung der Stromnetz-Finanzierung. Die erste maßgebliche Änderung ergibt sich im Rahmen der Preisanpassung der Netzentgelte 2018 durch die Betreiber von Verteilernetzen. Denn dabei ist erstmals die Deckelung der Zahlungen an dezentrale Erzeugungseinheiten umzusetzen. Der nachfolgende Beitrag behandelt einige der praktischen Fragen und beschreibt die Wirkungen, die bei der Bildung und Anwendung der sog. Referenzpreisblätter zur Ermittlung der vermiedenen Netzentgelte nach § 18 StromNEV entstehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2017.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-11-15 |
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