Am 27.04.2017 hat die Bundesregierung den Entwurf zum sog. Mieterstromgesetz beschlossen. Die Lieferung von Strom an Letztverbraucher innerhalb eines Wohngebäudes soll künftig mit einem Zuschlag gefördert werden. Die am 01.01.2017 in Kraft getretene EEG-Novelle enthält ebenfalls Änderungen für eine gebäudenahe Stromversorgung. Nach dem Scheitern des „Gebäudeenergiegesetzes“ sind energieeffizienz- und wärmerechtliche Aspekte grüner Stadtquartiere an – für energierechtliche Verhältnisse – „altem Recht“ zu messen: der zuletzt am 01.01.2016 geänderten EnEV und dem EEWärmeG in der Fassung vom 20.10.2015. Gemeinsam mit den in den Jahren 2011 und 2013 eingeführten klimaschutzrechtlichen Regelungen des BauGB bilden die verschiedenen Regelwerke den noch nicht ganz konsistenten Rechtsrahmen für klimagerechte Stadtquartiere.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2017.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-07-17 |
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