Am 15.01.2020 haben einzelne natürliche Personen sowie anerkannte Umweltverbände das Bundesverfassungsgericht im Wege der Verfassungsbeschwerde angerufen, um Bundestag und Bundesregierung zu mehr Klimaschutz zu zwingen. Sie machen geltend, das am 18.12.2019 in Kraft getretene Klimaschutzgesetz („KSG“) sei insofern unzureichend, da es dem Klimawandel nicht konsequent begegne. Sie berufen sich auf den Schutzgehalt der Grundrechte, vornehmlich Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes („GG“).
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