Das Bundesverfassungsgericht hat das Bundes-Klimaschutzgesetz im März 2021 für teilweise verfassungswidrig erklärt. Daraufhin wurde das Gesetz kurzfristig novelliert. Der Beitrag legt die Entscheidung des Gerichts sowie die Novelle des Klimaschutzgesetzes dar und zeigt, dass die Änderungen den vom Verfassungsgericht aufgestellten Anforderungen genügen. Zugleich wird deutlich gemacht, dass dies nur der erste Reformschritt sein kann.
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