Mit einem neu gefassten Klimaschutzgesetz gleicht NRW seine Klimaschutzziele nicht nur an die des Bundes an, sondern führt mit einem „Klimaschutzaudit“ auch ein neues Instrument anstelle des bisherigen Klimaschutzplans ein. Gleichzeitig wurde das ebenfalls stark an Bedeutung gewinnende Thema der Anpassung an die bereits jetzt spürbaren Folgen des Klimawandels in ein eigenes Klimaanpassungsgesetz überführt. Sowohl vor dem Hintergrund eines angekündigten Bundes-Klimaanpassungsgesetzes als auch der Bedeutung des Landesrechts bei der Bewältigung des Klimawandels werden beide Gesetze hier vorgestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2022.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-09-15 |
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