Das gegenwärtige Auslaufen zahlreicher Strom- und Gaskonzessionsverträge führt aufgrund rudimentärer gesetzlicher Vorgaben zu zahlreichen Streitfragen. Intensiv wird darum gerungen, wie das Verfahren für die Vergabe der Konzession ausgestaltet sein muss, vor allem wenn mit dem Konzessionsvergabeverfahren (Re-)Kommunalisierungsbestrebungen der konzessionsgebenden Gemeinde einhergehen. Der Beitrag befasst sich mit den zwei grundlegenden Verfahrensoptionen – dem einstufigen und dem zweistufigen Vergabeverfahren – und setzt sich insbesondere mit den gegen das zweistufige Vergabeverfahren geäußerten Bedenken auseinander. Abschließend wird ein Modellvorschlag unterbreitet, der das einstufige und das zweistufige Vergabeverfahren miteinander verknüpft.
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