Am 03.02.2017 trat eine Neufassung des Konzessionsvertragsrechts in Kraft. Die Neuregelung hat das erklärte Ziel, die Rechtssicherheit bei der Durchführung von Konzessionierungsverfahren zu erhöhen. Wie dies herbeigeführt werden könne, war im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens überaus umstritten. Erwartungen, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung zu Konzessionierungsverfahren wesentlich korrigiert würde, haben sich allerdings nicht erfüllt. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die gesetzlichen Neuregelungen und ordnet sie in die bislang herrschende Rechtsprechung ein.
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