Die Herausforderungen an den Gesetzgeber bei der Novellierung des EEG waren vielfältig und enorm. Die nachhaltige Umsetzung der Energiewende sowie die fortschreitende Integration der Erneuerbaren Energien in den Markt erhöhen nicht nur die gesetzgeberischen Anforderungen und die notwendige Regelungsdichte, sondern sorgen auch für teils erhebliche Reibungsverluste. So hat der Gesetzgeber als einen der zentralen Aspekte der EEG-Novelle die teilweise Neuordnung des Rechtsrahmens für Solaranlagen identifiziert, was nicht zuletzt auch die Frage der Post-EEG-Förderung umfasste. Ein wichtiger Bestandteil der EEG-Novelle war auch die annähernd vollständige konzeptionelle Überarbeitung der Mieterstromregelungen in § 21 Abs. 3 EEG. In den deutlich erweiterten Anwendungsbereich dieser Bestimmung fällt nunmehr auch die Versorgung von Wohnquartieren. Allerdings fehlt es nach wie vor an einem ganzheitlichen energierechtlichen Konzept für die Quartiersentwicklung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2021.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-03-15 |
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